AGB

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Allgemeine Vertrags- und Mietbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Mietbedingungen (AVRB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachstehend «Mietende») und Robert Ritler & Patrizia Moritz Ritler (nachstehend «Sunnu-Loft Team») für Buchungen der Sunnu-Loft Ferienwohnung. Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften sind berechtigt, Buchungen beim Sunnu-Loft Team zu tätigen.

2. Vertragsabschluss

Der Eingang der Anfrage wird Ihnen umgehend per E-Mail bestätigt. Mit der Anfrage anerkennen Sie die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Mietbedingungen ausdrücklich auch für alle durch Sie mit angemeldeten Personen. Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Buchungsbestätigung zustande, ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie bei Rücktritt von der Buchung die Konditionen gemäss Ziffer 8. Weicht die Buchungsbestätigung von der Leistungs- bzw. Beschreibung auf der Internet-Präsentation ab, so anerkennen Sie den Vertragsabschluss durch ausdrückliche Erklärung, mit der Anzahlung des Mietpreises, der Gesamtzahlung oder dem Mietantritt. Mit Abschluss des Vertrags stehen Sie für alle bei der Buchung aufgeführten Teilnehmer sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Das Sunnu-Loft Team kann die Entgegennahme von Buchungsaufträgen ohne Angabe von Gründen verweigern oder ein entgegengenommener Buchungsauftrag ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

3. Zahlung

Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Mietpreises zu leisten. Das Fälligkeitsdatum der Restzahlung wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt. Bei kurzfristigen Buchungen oder bei bestimmten Zahlmethoden ist der Gesamtpreis sofort fällig. Zahlungen an das Sunnu-Loft Team, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das Sunnu-Loft Team die angemeldete Buchung zu Ihren Lasten kostenpflichtig stornieren und als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr nach Ziffer 8 verlangen.

4. Leistungen

Die vertragliche Leistung umfasst die Überlassung der gebuchten Ferienwohnung «Sunnu-Loft» im Zustand gemäss der Beschreibung im Internet und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen. Von der Leistung ausgenommen sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem «Sunnu-Loft» und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung und Ortsverhältnisse. Sonderwünsche, bedingte Buchungen oder mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Sunnu-Loft Team schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung vom Sunnu-Loft Team abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. Nehmen Sie aus nicht vom Sunnu-Loft Team zu vertretenden Gründen Leistungen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

5. Preise

Der Mietpreis und die sonstigen Kosten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Nicht oder zu wenig gezahlte Beträge werden zuzüglich einer allfälligen Bearbeitungsgebühr nachgefordert.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Die im Internet enthaltenen Angaben sind für das Sunnu-Loft Team grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Mietvertrages geworden sind. Das Sunnu-Loft Team behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die Sie vor Mietantritt selbstverständlich informiert werden. Das Sunnu-Loft Team behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Fall der Änderung der für die betreffende Miete geltenden Wechselkurse oder im Falle der Änderung für Abgaben – z.B. MwSt für Ferienhausbenutzung – in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung auf den Mietpreis auswirkt. Das Sunnu-Loft Team informiert Sie in diesem Fall spätestens 21 Tage vor Mietantritt. Falls Preiserhöhungen 10% übersteigen oder wesentliche Leistungen erheblich geändert werden, können Sie ohne Gebühr vom Mietvertrag zurücktreten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung gegenüber dem Sunnu-Loft Team geltend zu machen.

7. Pflichten der Mietenden

Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Anreise erfolgt grundsätzlich zwischen 15:00 und 19:00 Uhr. Allfällige Abweichungen der Anreisezeiten werden Ihnen zusammen mit den Buchungsunterlagen mitgeteilt. Die Abreise erfolgt bis spätestens 10:00 Uhr. Sie können das Ferienobjekt einschliesslich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen nutzen. Sie verpflichten sich, die Wohneinheit nebst Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandene Schäden müssen Sie unverzüglich melden und ersetzen.

Die Ferienobjekte dürfen nur mit der in der Buchungsanmeldung vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden. Andere oder zusätzliche Personen können nach Anfrage abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Mitnahme eines Haustieres ist nicht gestattet. Das Sunnu-Loft ist eine Nichtraucher-Wohnung, das Rauchen ist in allen Teilen des Sunnu-Lofts (inkl. Balkon) nicht erlaubt.
In allen anderen Fällen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Sunnu-Loft Team. Bei Missachtung kann die Nutzung des «Sunnu-Lofts» untersagt oder eine Nachgebühr erhoben werden.

Vor Abreise müssen Sie die Grundreinigung – insbesondere die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks – vornehmen. Sie haben für die gründliche, besenreine Endreinigung des «Sunnu-Lofts» einschliesslich der gesamten Einrichtung zu sorgen. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Grund- oder Endreinigung werden Ihnen pauschal CHF 120.- für die nachträgliche Endreinigung in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche (z.B. wegen Nutzungsausfall) behält sich das Sunnu-Loft Team vor.

8. Annullationskosten

Wenn Sie vom Mietvertrag zurücktreten oder Sie oder ein Ersatzteilnehmer die Miete nicht antritt, erhebt das Sunnu-Loft Team die folgenden Annullierungsgebühren:

  • Volle Rückerstattung für Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Buchung erfolgen, wenn das Check-in-Datum noch mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt.
  • 50 % Rückerstattung für Stornierungen, die mindestens 14 Tage vor dem Check-in erfolgen.
  • Keine Rückerstattungen für Stornierungen, die innerhalb von 14 Tagen vor dem Check-in erfolgen.

9. Änderungen durch den Mietenden

Für generelle Änderungen (z.B. Namen oder Anzahl der Mietenden) kann das Sunnu-Loft Team eine Bearbeitungsgebühr erheben. Für Änderungen hinsichtlich des Miettermins gelten die Annullierungskosten gemäss Ziffer 8. Wir empfehlen Ihnen, Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen in jedem Fall schriftlich per E-Mail zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, gleichzeitig mit der Buchung eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Sie deckt in der Regel die Annullierungskosten bis Mietantritt bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher Angehöriger.

10. Rücktritt oder Kündigung durch das Sunnu-Loft Team

Das Sunnu-Loft Team kann vor Mietbeginn und ohne Einhaltung einer Frist vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag kündigen:

a) wenn der Mietende und/oder ein Mitreisender die Durchführung der Miete trotz entsprechender Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst in so starkem Masse vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist;

b) wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist.

Kündigt das Sunnu-Loft Team den Mietvertrag nach Punkt a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt das Sunnu-Loft Team gemäss Punkt b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle bereits eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Tritt das Sunnu-Loft Team nach Mietbeginn vom Vertrag zurück, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen vom Sunnu-Loft Team entspricht. Das Sunnu-Loft Team ist in keinem dieser erwähnten Fälle schadenersatzpflichtig.

11. Beanstandungen

Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Sunnu-Loft Team zu melden (per Telefon oder per E-Mail), damit Ihnen unter Gewährung einer angemessenen Frist eine Lösung offeriert werden kann. Die Einhaltung dieser Vorgehensweise ist die unabdingbare Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Beanstandungen sowie Schadenersatzansprüche müssen innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung schriftlich und unter Beilage von Beweismitteln (Fotos, Bestätigung der Nachbarn, …) gegenüber dem Sunnu-Loft Team geltend gemacht werden.

12. Haftung

Die vertragliche Haftung vom Sunnu-Loft Team auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mietenden durch das Sunnu-Loft Team weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder das Sunnu-Loft Team für einen dem Mietenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Unfallversicherung, falls Sie nicht bereits über eine solche verfügen.

13. Verjährung, Abtretungsverbot

Ihre Ansprüche gegenüber dem Sunnu-Loft Team sowie die Ihrer Mitreisenden dem Sunnu-Loft Team gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Mietende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und die Nebenpflichten aus dem Vertrag. Die Abtretung von Ansprüchen gegen das Sunnu-Loft Team an Dritte – auch Ehepartner und Verwandte – gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.

14. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder bei rechtlichen Fragen zu diesem Vertrag sollten Sie den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Sunnu-Loft Team eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Sunnu-Loft Team untersteht dem Schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Sunnu-Loft Team gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Waldenburg, Kanton Basel-Landschaft, Schweiz.

 

Ausgabedatum: Januar 2024

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